Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht biete ich Ihnen – auch überregional – effiziente anwaltliche Beratung und Vertretung. Mit meinem Wissen und meiner Erfahrung berate ich Sie zielstrebig und engagiert rund um Ihre privaten und geschäftlichen Aktivitäten.
Das Verkehrsrecht bildet das Kerngeschäft meiner Kanzlei. Es ist ein weit verzweigtes Rechtsgebiet mit oft existenzieller Bedeutung für die Betroffenen. Nicht nur ein Verkehrsunfall kann das weitere Leben grundlegend verändern, sondern auch die Abgabe des Führerscheins (oder der Entzug der Fahrerlaubnis).
Dabei wird die Bedeutung eines verkehrsrechtlichen Geschehens/Vorfalls von Betroffenen häufig unterschätzt, z.B. beim Vorwurf der Unfallflucht. Auch werden rechtliche Zusammenhänge zwischen einem Straf- oder Bußgeldverfahren und einem späteren Verfahren um die Fahrerlaubnis oder deren Auswirkungen auf die Haftung beim Unfallschaden in der Praxis durch den Betroffenen mangels ausreichender Kenntnisse meist übersehen.
… bei der Abwicklung eines Unfallschadens, auch ohne Rechtsschutz, und bei Fremdverschulden ohne Kostenrisiko.
… bei zu hoher Geschwindigkeit, zu geringem Abstand oder mehr als dunkelgelber Ampel.
… bei einem Unfall mit Personenschaden, einer Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer als Beschuldigter oder Opfer.
… beim Kampf ums Fahrverbot oder um den Entzug der Fahrerlaubnis.
… in Fragen der Fahrerlaubnis auf Probe und dem begleitenden Fahren.
… bei Problemen in der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.
… rund um den Autokauf, sei es ein Neu- oder Gebrauchtwagen.
… sowie Finanzierung des Autokaufs durch Darlehen oder Leasing.
Der zweite Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Strafverteidigung, nicht nur in Verkehrsstrafverfahren, sondern bei sämtlichen Delikten des allgemeinen Strafrechts. Manche denken vielleicht etwas pikiert: „So was machen Sie auch?“ Ich antworte darauf: „Jeder von uns kann, auch unerwartet, einer Straftat beschuldigt werden.“ Manchmal ist es nur eine Nachlässigkeit, manchmal eine Dummheit und manchmal wird auch bewusst der Pfad der Tugend verlassen.
Ein Strafverfahren bringt fast immer große persönliche, berufliche oder familiäre Belastungen mit sich. Man sieht sich einer schier übermächtigen Maschinerie der Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt. Jeder Mensch verdient aber eine genaue Betrachtung seines Verhaltens und seiner Beweggründe. Es ist meine Aufgabe, im Strafverfahren Ihren Rechten Gehör zu verschaffen. Denn ich verteidigen nicht die Tat, ich verteidige den Menschen.
Daher gibt: Schon beim ersten Anzeichen eines Strafverfahrens, schalten Sie sofort einen Strafverteidiger ein und lassen Sie sich beraten.
Ein Strafverfahren bringt fast immer große persönliche, berufliche oder familiäre Nachteile mit sich. Aus diesem Grund sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt mit der Beratung und Verteidigung beauftragen.
Junge Menschen, die einer Straftat beschuldigt werden, zum Beispiel wegen Drogen, einer Prügelei, Diebstahl, Abzocke oder einer Sachbeschädigung, sollten sofort einen Rechtsanwalt mit der Beratung und Verteidigung beauftragen.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, entweder telefonisch oder nutzen Sie das Online-Formular.
Telefon +49 2131 521 66 21